Bei der Kündigung einer privaten Unfallversicherung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Hier erhältst du wichtige Expertentipps und Mustervorlagen, um deine Unfallversicherung in Südtirol rechtmäßig zu kündigen.
Ob Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit: Der gesetzlich Schutz in Italien reicht nicht aus, um dich rundum für die Folgen eines schweren Unfalls abzusichern. Eine private Unfallversicherung ist daher eine sinnvolle Investition und Möglichkeit für Arbeitnehmer. Die Unfallversicherung garantiert dir und deinen Familienangehörigen die finanzielle Absicherung bei Verdienstausfällen, Arbeitsunfähigkeit, bleibender Invalidität oder im Todesfall. Auch wenn du aufgrund eines Unfalls zum Beispiel die Wohnung barrierefrei umbauen musst, bekommst du finanzielle Unterstützung. Du hast eine Unfallversicherung, aber möchtest diese kündigen oder den Anbieter wechseln?
Wir informieren dich, was du bei Kündigung deiner Unfallversicherung in Südtirol beachten solltest.
Fristen für die Kündigung und Vertragsbedingungen
Die detaillierten Angaben zu den Vertragsbedingungen und die Kündigungsfrist deiner Unfallversicherung und Verträgen findest du in der Polizze. Achtung: In Italien muss nur die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Wechsel des Anbieters nicht mehr gekündigt werden. Für alle anderen Versicherungen wie der Unfallversicherung braucht es eine schriftliche Kündigung. Es gibt verschiedene Typen von Versicherungen, wie die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Unfallversicherung, die jeweils unterschiedliche Bedingungen und Kündigungsfristen haben. Im Normalfall verlängert sich eine private Unfallversicherung automatisch jedes Jahr um ein weiteres Jahr. Um deine Unfallversicherung zu kündigen, musst du also die vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten: Häufig beläuft sich die Frist auf 90 Tage vor Ablauf der Jahresfälligkeit. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Automatisch endet ein Unfallversicherungsvertrag normalerweise nur im Todesfall.
Was bei der Kündigung der Unfallversicherung in Italien zu beachten ist
Falls du deine Unfallversicherung kündigen möchtest, musst du dies schriftlich per Einschreiben oder mit einer zertifizierten Mail (PEC-Mail) erledigen. Die wichtigste Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung ist, dass du die Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vor der Jahresfälligkeit einhältst. Unser Tipp: Warte gar nicht diese Frist ab, sondern versende die Kündigung mindestens 4 Monate vor Fälligkeit an die Versicherungsgesellschaft. Falls du keine Bestätigung der Kündigung vonseiten deiner Versicherungsagentur erhältst, bitte ausdrücklich darum.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Was ist der Unterschied?
Eine ordentliche Kündigung ist jedes Jahr innerhalb der Kündigungsfrist möglich, ohne einen speziellen Grund zu nennen. Außerordentlich kündigen kannst du jederzeit in folgenden zwei Fällen: wenn du die Mitteilung zu einer Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistungen erhalten hast oder wenn du mit der Regulierung eines Schadenfalls nicht zufrieden bist. In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat – entweder nach der Beitragserhöhung oder nach Abschluss der Schadensregulierung.
Gute Gründe, um deine Unfallversicherung zu kündigen
Du hattest einen Unfall und bist mit den Leistungen deiner Unfallversicherung im Schadensfall nicht zufrieden? Deine Versicherungsgesellschaft in Südtirol hat angekündigt, dass sich die Prämie erhöht – ohne dass sich am Umfang der Leistungen etwas ändert? Deine Lebenssituation hat sich verändert und deine Unfallversicherung passt nicht mehr zu deinen Bedürfnissen? Oder du hast eine private Unfallversicherung entdeckt, die dir bessere Konditionen bei gleichen Leistungen bietet? In diesen Fällen lohnt es sich, über eine Kündigung und einen Wechsel deiner Unfallversicherung nachzudenken.
Rechte des Versicherungsnehmers
Deine Rechte als Versicherungsnehmer und Person, wie die Fristen bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, die Deckungssumme, der Selbstbehalt oder Leistungsausschlüsse sind detailliert in den Allgemeinen Bedingungen deiner Versicherungspolizze festgehalten. Lies diese in jedem Fall sorgfältig durch oder informiere dich direkt bei deiner Versicherungsagentur in Südtirol über etwaige Risiken und Einschränkungen.
Es ist auch wichtig, dass der Versicherungsnehmer die gesetzlichen Vorgaben und Fristen während des Kündigungsprozesses einhält, da Verstöße zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.
Rechte der Versicherungsgesellschaft
Natürlich hat auch die Versicherungsgesellschaft das Recht, dir die Unfallversicherung zu kündigen: zum Beispiel nach der Regulierung eines Schadensfalles oder falls du deine Beiträge nicht pünktlich oder regelmäßig zahlst. Auch wenn du beim Abschluss der Unfallversicherung falsche Angaben gemacht hast oder Informationen verschwiegen hast, kann die Versicherungsgesellschaft dir den Vertrag kündigen.
Kündigung und/oder Wechsel der Unfallversicherung ?
Bevor du deine private Unfallversicherung kündigst, überlege dir diesen Schritt nochmals. Oft ist es sinnvoll, vor der Kündigung mit deiner Versicherungsagentur persönlich zu sprechen. Manche Konflikte, beispielsweise nach einem Schadensfall, lassen sich lösen. Auch die Prämie für deine private Unfallversicherung kannst du an deine aktuelle Lebenssituation anpassen und beispielsweise neue Familienmitglieder zur Versicherung hinzufügen oder Zusatzleistungen vereinbaren. Vergleiche vor einem Wechsel auch die Leistungen, welche dir die neue Versicherungsagentur bietet. Ein günstiger Preis ist nicht alles: Wenn du nachrechnest kann es sein, dass eine billigere Unfallversicherung auch weniger Leistungen anbietet.
Schritt für Schritt zur richtigen Kündigung
Die Kündigung deiner Unfallversicherung in Südtirol muss in jedem Fall schriftlich und fristgerecht erfolgen. Unser Tipp: Bei einem Versicherungswechsel solltest du zuerst die neue Unfallversicherung abgeschlossen haben und die Bestätigung der neuen Versicherungsagentur erhalten haben. Erst danach empfiehlt es sich, die bestehende Versicherung zu kündigen. Folgend ein Überblick der Schritte.
Schritt 1: Kündigungsschreiben verfassen
Im Kündigungsschreiben müssen die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), die Nummer der Polizze und der Kündigungstermin angegeben werden. Aus dem Betreff soll klar hervorgehen, dass es sich um eine Kündigung handelt. Deine Unterschrift und das Datum nicht vergessen! Du kannst für das Schreiben gerne unsere Kündigungsvorlage nutzen.
Schritt 2: Kündigungsschreiben absenden
Sende das Schreiben fristgerecht an deine Versicherungsagentur, am besten per Einschreiben mit Rückantwort oder per zertifizierte Mail (PEC-Mail).
Schritt 3: Bestätigung der Kündigung
Deine Versicherung wird die Kündigung der Unfallversicherung bestätigen oder sich bei dir melden. Falls nicht, fordere ein Bestätigungsschreiben von deiner Versicherungsagentur an.
Schritt 4: Versicherungsschutz aufrecht erhalten
Der Versicherungsschutz bleibt bis zum Ende der Laufzeit aufrecht. Achte jedoch darauf, dass du trotz gekündigter Unfallversicherung ausreichend geschützt bist.
Lass dich beraten!
Du hast noch Fragen oder brauchst Hilfe zur Kündigung deiner privaten Unfallversicherung, anderer Versicherungsverträge oder möchtest ein unverbindliches Angebot, um über einen Wechsel nachzudenken? Wir von Rottonara & Debiasi, Allianz Agentur in Südtirol, sind dein Partner und stehen dir und unseren Kunden an unseren Standorten in Brixen, Bruneck und Sterzing gerne zur Verfügung. Wir geben Überblick, beantworten Fragen und beraten dich in einem persönlichen Gespräch um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.