Versicherungsschlichtungsstelle

Versicherungsschlichtungsstelle

Gemäß der IVASS-Verfügung Nr. 163/2025 wird darüber informiert, dass der Versicherungsnehmer ab dem 15. Januar 2026 die Möglichkeit hat:

  • andere gegebenenfalls bestehende alternative Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen und in den zusätzlichen Versicherungsinformationsdokumenten (DIP aggiuntivi) angegeben sind;

  • Beschwerde beim Versicherungsschiedsgericht (Arbitro Assicurativo) einzulegen, sofern er mit dem Ergebnis der Beschwerde beim Vermittler und/oder beim Versicherungsunternehmen nicht zufrieden ist oder innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Antwort erhalten hat.

    Der Antrag ist über das auf der Website des Versicherungsschiedsgerichts verfügbare Online-Portal (www.arbitroassicurativo.org) einzureichen, auf dem auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen, Informationen zu den Einreichungsmodalitäten sowie alle sonstigen nützlichen Hinweise eingesehen werden können; oder

  • sich an ein anderes außergerichtliches Streitbeilegungssystem des FIN.NET-Netzwerks zu wenden, dem der Vermittler angehört oder dem er gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Dekrets des Ministers für Unternehmen und Made in Italy vom 6. November 2024, Nr. 215, unterliegt.